Welche Befugnisse und Pflichten bringt die Approbation als Psychotherapeut mit sich?
Die Approbation als Psychotherapeut verleiht die uneingeschränkte staatliche Erlaubnis zur heilkundlichen Ausübung der Psychotherapie und verpflichtet gleichzeitig zur Mitgliedschaft in der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer sowie zur Einhaltung berufsrechtlicher Sorgfaltspflichten.

Mit dem Erhalt der staatlichen Urkunde über die Approbation als Psychotherapeut erlangen Sie die rechtlich geschützte Befugnis, eigenverantwortlich und weisungsunabhängig heilkundliche Psychotherapie auszuüben. Das Bundesministerium für Gesundheit regelt im Gesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten (Psychotherapeutengesetz – PsychThG) verbindlich, dass diese staatliche Zulassung die Grundvoraussetzung für jede heilkundliche Tätigkeit am Patienten darstellt. Während die formalen Hürden der universitären Ausbildung sowie der staatlichen Prüfungen hinter Ihnen liegen – Details dazu finden Sie im Überblick darüber, welche Voraussetzungen für die Approbation als Psychotherapeut erfüllt sein müssen –, beginnt mit der Aushändigung der Urkunde die Phase voller berufsrechtlicher Eigenverantwortung. Sie behandeln ab diesem Tag nicht mehr im geschützten Rahmen einer Ausbildungsambulanz unter Supervision, sondern tragen die uneingeschränkte zivil- und strafrechtliche Verantwortung für Ihre diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen.
Welche rechtliche Stellung begründet die Approbation als Psychotherapeut?
Die Approbation stellt nach § 1 Abs. 1 PsychThG die staatliche Erlaubnis dar, den psychotherapeutischen Heilberuf selbstständig und eigenverantwortlich auszuüben. Sie unterscheidet sich grundlegend von der sektoralen Erlaubnis nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG), da sie auf einem universitären Studium sowie einer staatlich geregelten Qualifikation beruht und Angehörige dieses akademischen Heilberufs den Ärzten berufsrechtlich gleichstellt.
Mit dem Verwaltungsakt der Approbationserteilung durch das jeweils zuständige Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe erwerben Sie das Recht, die gesetzlich geschützte Berufsbezeichnung „Psychotherapeutin“ oder „Psychotherapeut“ zu führen. Das unbefugte Führen dieser Berufsbezeichnung stellt nach § 132a des Strafgesetzbuches (StGB) eine Straftat dar. Je nach gewählter Fachrichtung und Übergangsrecht umfasst Ihre Erlaubnis die Behandlung von Erwachsenen, von Kindern und Jugendlichen oder beides. Im Zuge der Reform durch das Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung von 2019 erlangen Absolventen der neuen Studiengänge zunächst die Approbation und durchlaufen anschließend eine mehrjährige Fachpsychotherapeuten-Weiterbildung, deren Inhalte und Bezeichnungen durch die Weiterbildungsordnungen der jeweiligen Landespsychotherapeutenkammern festgelegt werden.
Welche Pflichten greifen unmittelbar nach Erhalt der Approbationsurkunde?
Mit dem Datum der Urkundenüberreichung greifen automatische gesetzliche Meldepflichten, die Sie unverzüglich bedienen müssen, um berufsrechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Nach den Heilberufe-Kammergesetzen der einzelnen Bundesländer begründet die Approbationserteilung kraft Gesetzes die Pflichtmitgliedschaft in der regional zuständigen Landespsychotherapeutenkammer. Sie sind verpflichtet, Ihren Wohn- und Tätigkeitsort der Kammer innerhalb der in der jeweiligen Kammersatzung verankerten Meldefristen anzuzeigen.
Parallel zur Kammeranmeldung entsteht nach den jeweiligen Landesgesetzen die Pflichtmitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk Ihres Bundeslandes oder der zuständigen Versorgungseinrichtung. Nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VI) müssen angestellt tätige Psychotherapeuten innerhalb einer gesetzlichen Ausschlussfrist von drei Monaten nach Aufnahme der Beschäftigung einen Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht bei der Deutschen Rentenversicherung Bund stellen, um doppelte Beitragszahlungen zu verhindern. Für freiberuflich Tätige richtet sich die Beitragspflicht direkt nach der Satzung des jeweiligen Versorgungswerks.
Zudem verlangt die Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer (MBO-Psychotherapeuten) in Übereinstimmung mit den Berufsordnungen der Landeskammern den lückenlosen Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung. Gemäß den Berufsordnungen der Landespsychotherapeutenkammern muss diese Police Personen-, Sach- und Vermögensschäden abdecken, die aus fehlerhafter Behandlung, Aufklärungsversäumnissen oder Verletzungen der Aufsichtspflicht erwachsen können. Die Ausübung der Heilkunde ohne aktiven Versicherungsschutz stellt nach dem Berufsrecht der Landeskammern eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar, die von den Berufsgerichten geahndet werden kann.
Worin unterscheiden sich Approbation, Fachkunde und Kassensitz?
In der Praxis besteht unter Berufseinsteigern gelegentlich Unklarheit darüber, welche Versorgungsformen direkt mit der Approbation verknüpft sind und welche gesonderte Verwaltungsverfahren erfordern. Die Approbation verleiht nach § 1 PsychThG die grundlegende Erlaubnis zur Heilkunde, berechtigt jedoch nicht automatisch zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Hierfür ist eine Zulassung durch den zuständigen Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) nach § 95 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zwingend vorgeschrieben.
| Qualifikationsebene | Gesetzliche Rechtsgrundlage | Ausstellende Institution | Behandlungs- und Abrechnungsbefugnis |
|---|---|---|---|
| Approbation | § 1 PsychThG | Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe | Allgemeine Heilkundeausübung, Selbstzahler und Privatpatienten |
| Fachkundenachweis / Fachpsychotherapeut | Weiterbildungsordnung der Landeskammer | Landespsychotherapeutenkammer | Nachweis vertiefter Kompetenz in Richtlinienverfahren |
| Arztregistereintrag | § 95c SGB V | Kassenärztliche Vereinigung | Voraussetzung für Zulassung oder Anstellung im GKV-System |
| Kassensitz (Voller/Hälftiger Versorgungsauftrag) | § 95 SGB V i. V. m. Ärzte-Zulassungsverordnung | Zulassungsausschuss der Kassenärztlichen Vereinigung | Kollektivvertragliche Abrechnung zu Lasten der gesetzlichen Kassen |
Während der Erwerb eines Kassensitzes an die Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gebunden ist und in vielen Planungsbereichen aufgrund von Zulassungsbeschränkungen mit langen Wartezeiten verbunden sein kann, gilt diese Beschränkung nicht für die privatärztliche Niederlassung.
Welche Wege der Niederlassung stehen Ihnen nach der Approbation offen?
Nach erteilter Approbation steht Ihnen die Niederlassung in eigener Praxis sofort offen, sofern Sie die berufsrechtlichen Anzeigepflichten gegenüber Ihrer Landespsychotherapeutenkammer erfüllen. In diesem Rahmen behandeln Sie Privatversicherte, Beihilfeberechtigte sowie Selbstzahler auf Grundlage eines Behandlungsvertrags nach den §§ 630a ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
Die Abrechnung erfolgt in der Privatpraxis nach den Bestimmungen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die über § 1 Abs. 2 GOP an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) gekoppelt ist. Gemäß § 13 Abs. 3 SGB V können zudem gesetzlich versicherte Patienten die Kostenübernahme bei ihrer Krankenkasse beantragen, wenn sie nachweisen, dass im vertragsärztlichen System kein zumutbarer Behandlungsplatz verfügbar ist (Systemversagen). Zudem entscheiden sich immer mehr Therapeuten für hybride Modelle, bei denen Vor-Ort-Sitzungen mit Videosprechstunden kombiniert werden; beachten Sie hierbei die berufsrechtlichen Vorgaben der Bundespsychotherapeutenkammer dazu, wie Sie rechtssicher und fachgerecht eine Online-Psychotherapie anbieten. Wenn Sie eine Niederlassung anstreben, empfiehlt sich zudem die strukturierte Durchsicht der organisatorischen Meilensteine nach ärztlichem Berufsrecht, wenn Sie eine psychotherapeutische Praxis eröffnen.
Der nachhaltige Erfolg nach der Approbation entscheidet sich an der strukturierten Organisation der Praxisabläufe: Ein sauber aufgesetzter Behandlungsvertrag nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch und eine transparente Honorarvereinbarung nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten schützen Ihre Niederlassung wirksamer vor Honorarausfällen und Haftungsrisiken als jede informelle Absprache.
Neben der vollkommen eigenständigen Niederlassung können Sie als approbierte Fachkraft in einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) oder einer psychiatrisch-psychotherapeutischen Fachklinik angestellt tätig werden. Hierbei profitieren Sie von tariflichen Rahmenbedingungen des jeweiligen Trägers, während die Abrechnung über die kassenärztliche Ermächtigung oder die Pflegesatzvereinbarung der Einrichtung erfolgt.
Welche Rolle spielt die berufsrechtliche Dokumentations- und Sorgfaltspflicht?
Als approbierte Fachkraft unterliegen Sie strengen gesetzlichen Standards bezüglich der Behandlungsdokumentation und der Vertraulichkeit. Gemäß § 630f BGB sind Sie gesetzlich verpflichtet, die Patientenakte in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit der therapeutischen Sitzung zu führen. Die Aufzeichnungen müssen alle wesentlichen anamnestischen Daten, Diagnosen nach dem jeweils gültigen ICD-Katalog, therapeutischen Interventionen, Befunde und Vereinbarungen lückenlos festhalten.
Nach § 630f Abs. 3 BGB beträgt die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Behandlungsakten mindestens zehn Jahre nach Abschluss der therapeutischen Behandlung, soweit nicht spezialgesetzliche Vorschriften abweichende Fristen vorsehen. Die Vernichtung von Unterlagen vor Ablauf dieser Frist begründet nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) eine Beweislastumkehr zu Ungunsten des Behandlers im Haftungsprozess.
Gleichzeitig bildet die strafbewehrte Schweigepflicht nach § 203 StGB das rechtliche Fundament der therapeutischen Verschwiegenheit. Eine Offenbarung patientenbezogener Daten an Dritte ist nach § 203 StGB ausschließlich mit einer wirksamen, ausdrücklichen Einwilligung der behandelten Person zulässig. Ausnahmen greifen nur bei gesetzlichen Offenbarungspflichten oder im rechtfertigenden Notstand nach § 34 StGB zur Abwendung einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben. Bei Außenauftritt und Öffentlichkeitsarbeit verpflichtet § 27 der Musterberufsordnung der Bundespsychotherapeutenkammer zu sachlicher Information und untersagt anpreisende Werbung; detaillierte Leitlinien dazu lesen Sie im Beitrag darüber, wie Sie als Psychotherapeut Werbung für Ihre Praxis rechtssicher und sachlich gestalten.
Welche organisatorischen Schritte sichern den Start in die eigene Praxis?
Der Übergang von der staatlichen Prüfung zur stabilen Berufsausübung erfordert ein planvolles Vorgehen, um formale Reibungsverluste zu vermeiden. Die folgenden Handlungsschritte strukturieren diesen Prozess chronologisch:
- Entgegennahme der Approbationsurkunde bei dem zuständigen Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe und Erstellung beglaubigter Abschriften für behördliche Nachweise.
- Formgerechte Meldung der Berufsausübung bei der zuständigen Landespsychotherapeutenkammer gemäß dem jeweiligen Landesheilberufegesetz.
- Beantragung der Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht zugunsten des Versorgungswerks bei der Deutschen Rentenversicherung Bund innerhalb der Dreimonatsfrist nach § 6 SGB VI.
- Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung gemäß den Vorgaben der Berufsordnung Ihrer Landespsychotherapeutenkammer.
- Stellung des Antrags auf Eintragung in das Arztregister bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nach § 95c SGB V.
- Anmeldung der freiberuflichen heilkundlichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt zur Erteilung einer Steuernummer nach § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
- Einrichtung datenschutzkonformer Dokumentationssysteme gemäß den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des § 630f BGB.
Dieser Leitfaden bietet allgemeine Orientierung für den Start in die eigenverantwortliche Berufsausübung und ersetzt keine individuelle Rechts-, Steuer- oder Kammerberatung; für verbindliche Auskünfte zu den konkreten Satzungsregelungen Ihres Bundeslandes wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Landespsychotherapeutenkammer oder Kassenärztliche Vereinigung. Wenn Sie Ihre therapeutische Tätigkeit im digitalen Raum erweitern möchten, können Sie sich im Gründerprogramm für Psychologen registrieren, für das Bewerbungen bei Seansly über /de/fuer-psychologen aktuell offenstehen.
Seansly Team
Dieser Artikel stützt sich auf die genannten Modelle und Quellen; er wurde nicht klinisch geprüft.
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